Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen sind nach der aktuellen Coronaschutzverordnu ng bis zum 30. November 2020 unzulässig und werden es vermutlich aufgrund steigender Corona-Infektionszahlen auch bleiben. “Der Individualsport wird dadurch stark eingeschränkt”, erklärt Hedwig Kläsener, Ansprechpartnerin für Sport und Gesundheit bei der CDU. Die geltende Verordnung enthält jedoch einen Ausnahmetatbestand und eröffnet die Möglichkeit, dass der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes, außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen zulässig ist.
“Die Öffnung der Sportanlage in der Wassermangel könnte den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnen, ihren Laufsport außerhalb von Wäldern, Gehwegen oder Ähnlichem nachzukommen. Insbesondere kann so in der dunklen Jahreszeit eine beleuchtete und sichere Strecke für den Laufsport genutzt werden. Dies ist vor dem Hintergrund der Schließung von Fitnessstudios ein attraktives Sportangebot an die Heiligenhauser Bevölkerung“, so Ralf Herre, Fraktionsvorsitzender der CDU. Es ist auch nicht zu vernachlässigen, dass Bürgerinnen und Bürger innerhalb ihrer Trainingseinheiten in Fitnessstudios einen wesentlichen Teil dem sog. „Cardio-Training“ widmen. Die Oberflächenbeschaffenheit eines Laufbands sind mit den entsprechenden Flächen auf den Sportplätzen zu vergleichen und können somit für den oder die Trainierenden eher geeignet sein. Auch ist es unbestritten, dass Sport im Freien sich besonders wohltuend auf den Körper auswirkt, weil auch das Immunsystem dadurch angeregt und gestärkt wird.
“Die CDU Heiligenhaus schlägt daher vor, dass kurzfristig Gespräche mit dem verantwortlichen Verein, der SSVg Heiligenhaus, zur unmittelbaren Umsetzung dieser Maßnahme aufgenommen werden“, so Kläsener zu einem Antrag der CDU-Fraktion.